Familien-Zirkus Alois Frank in 7 Generation auf Deutschland Tour

Corona-Regeln

Datum Beginn Ende ca. Zusatz-Info
05.08.2022 16.30 Uhr 18.15 Uhr Familientag
06.08.2022 15.00 Uhr 16.45 Uhr  
07.08.2022 11.00 Uhr 12.45 Uhr  
07.08.2022 15.00 Uhr 16.45 Uhr  
11.08.2022 16.30 Uhr 18.15 Uhr Familientag
12.08.2022 16.30 Uhr 18.15 Uhr Familientag
13.08.2022 15.00 Uhr 16.45 Uhr  
14.08.2022 11.00 Uhr 12.45 Uhr  
18.08.2022 16.30 Uhr 18.15 Uhr Familientag
19.08.2022 16.30 Uhr 18.15 Uhr Familientag
20.08.2022 15.00 Uhr 16.45 Uhr  
21.08.2022 11.00 Uhr 12.45 Uhr  
       
       
       
       

Unsere Veranstaltung findet unter Beachtung der 3G Regel statt in Warnstufe:

  • geimpft
  • genesene
  • Getestet Antigenschnelltest nicht älter als 24h oder PCR-Test nicht älter als 48h.

„Geboosterte“ Personen müssen keinen zusätzlichen Test vorlegen.

Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:

  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage und nicht mehr als drei Monate vergangen sind. (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Ausnahmen von der Nachweispflicht:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder oder die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. 
  • Schülerinnen oder Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses oder sonstiger schriftlicher Nachweise der Schule. Die Ausnahme gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre. 

Diese Personen müssen (nur) einen negativen Antigen-Schnelltest ODER PCR-Test vorlegen. 

  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist zudem ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.

Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-Symptomen gilt ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Als Auflage haben wir auch die Vorgabe, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer unter 18 Jahren während der gesamten Vorführung grundsätzlich einen medizinische Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben.  Zuschauer und Zuschauerinnen über 18 Jahren ist eine Maskenpflicht mit FFP2-Maske oder vergleichbare Maske zu tragen z.B. KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.


Corona-Verordnung des Landes BW:

Stand 23.02.22